AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: März 2026

 

 

Diese AGB gelten für sämtliche Geschäftsbereiche der Grabs Industries e.K., einschließlich der Marken- und Produktlinie „Inspire Create" für dekorative und kreative Produkte sowie aller weiteren Bereiche wie Werbetechnik, Stickerei, Lasergravur, Lasercut, 3D-Druck, UV-Druck und grafische Dienstleistungen.

 

 

 

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen der Grabs Industries e.K., Längestraße 14, 78176 Blumberg (nachfolgend „Auftragnehmer"), einschließlich der unter der Marke Inspire Create geführten Produktlinie für Deko- und Kreativprodukte sowie aller gewerblichen und technischen Dienstleistungen.

(2) Sie gelten gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie Verbrauchern (§ 13 BGB), soweit nicht ausdrücklich abweichend geregelt.

(3) Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, deren Geltung wird ausdrücklich schriftlich bestätigt.

(4) Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Vertragsabschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet. Angebote haben eine Gültigkeit von 14 Tagen ab Erstellung, sofern nicht anders angegeben.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch ausdrückliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Auftragsausführung zustande.

(3) Bestellungen können schriftlich, per E-Mail, telefonisch, per WhatsApp oder über Online-Systeme erfolgen.

(4) Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

(5) Mit der Freigabe eines Entwurfs, einer Druckvorlage, einer Stickdatei oder eines 3D-Modells durch den Auftraggeber gilt der Auftrag als verbindlich erteilt. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Auftraggeber die Verantwortung für Inhalt, Rechtschreibung, Farb- und Maßangaben.


 

 

§ 3 Leistungsumfang und technische Ausführung

(1) Der Auftragnehmer fertigt und liefert ausschließlich nach kundenspezifischen Angaben. Die technische Umsetzung obliegt dem Auftragnehmer, soweit keine ausdrückliche Vereinbarung besteht.

(2) Stickerei: Minimale Lage-, Größen- oder Farbabweichungen sind technisch bedingt und unvermeidlich. Farbdefinitionen erfolgen nach Standardfarbkarten führender Garnhersteller (z. B. Madeira, Gunold). Ein exakter Farbabgleich zu Bildschirmdarstellungen oder Druckfarben kann nicht gewährleistet werden. Die Fadendichte, Stichrichtung und Unterlegung werden nach fachlicher Einschätzung des Auftragnehmers festgelegt, sofern keine abweichende Vorgabe erfolgt. Bei besonders feinen Details, sehr kleinen Schriften (unter 5 mm Höhe) oder komplexen Farbverläufen behält sich der Auftragnehmer vor, den Entwurf im Rahmen der technischen Machbarkeit anzupassen.

(3) UV-Druck: Geringfügige Farbabweichungen zwischen Bildschirmdarstellung und Druckergebnis sind technisch unvermeidbar. Bei größeren Stückzahlen erfolgt auf Wunsch ein Musterdruck zur Freigabe. Bei bedruckten Zollstöcken und Gelenkartikeln kann es technisch bedingt zu Sprühnebel, Farbverlauf oder ungleichmäßigen Abständen zwischen den Gliedern kommen; ein exakter, randbündiger Druck ist nicht gewährleistet. Die Hafteigenschaften des UV-Drucks variieren je nach Beschaffenheit, Beschichtung und Oberflächenstruktur des zu bedruckenden Materials. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung für die Haftung auf beigestellten Materialien, deren Eignung nicht zuvor durch einen Probedruck bestätigt wurde.

(4) Lasergravur und Lasercut: Die Ergebnisse der Laserbearbeitung hängen maßgeblich von Material, Oberfläche und Dicke ab. Geringfügige Abweichungen in Tiefe, Kontrast und Kantenbeschaffenheit sind produktionsbedingt und stellen keinen Mangel dar. Brandspuren, Verfärbungen oder Rauchablagerungen an Schnittkanten sind materialbedingt und je nach Werkstoff unvermeidlich. Bei beigestellten Materialien liegt die Verantwortung für die Lasereignung (z. B. Vermeidung von PVC, chlorhaltigen oder beschichteten Materialien) ausschließlich beim Auftraggeber. Der Auftragnehmer behält sich vor, die Bearbeitung von Materialien abzulehnen, deren Zusammensetzung unklar ist oder die ein Sicherheitsrisiko darstellen.

(5) 3D-Druck (FDM/FFF, Resin): Sichtbare Schichtlinien (Layer Lines) sind verfahrensbedingt und stellen keinen Mangel dar. Die Maßhaltigkeit beträgt je nach Druckverfahren ca. ±0,2–0,5 mm (FDM) bzw. ±0,05–0,1 mm (Resin). Geringfügige Abweichungen in Form, Oberfläche und Farbe sind technisch unvermeidlich. Stützstrukturen können sichtbare Kontaktstellen auf der Oberfläche hinterlassen. Der Auftragnehmer entscheidet über Druckrichtung, Füllmuster, Stützstrukturplatzierung und Nachbearbeitung, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. 3D-gedruckte Teile sind grundsätzlich nicht für tragende, sicherheitskritische oder medizinische Anwendungen zugelassen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart. Die Materialeigenschaften (Hitzebeständigkeit, UV-Beständigkeit, mechanische Belastbarkeit) variieren je nach eingesetztem Filament oder Resin und werden auf Anfrage mitgeteilt.

(6) Grafische Dienstleistungen und Design: Entwürfe werden auf Basis der vom Auftraggeber übermittelten Vorgaben erstellt. Im Basispreis sind bis zu zwei Korrekturschleifen enthalten, sofern nicht anders vereinbart. Weitere Änderungen werden nach Aufwand berechnet. Die Umsetzung kreativer Freiräume liegt beim Auftragnehmer, sofern keine detaillierte Vorgabe erfolgt.

(7) Die Eignung der gelieferten oder beigestellten Materialien für den vorgesehenen Zweck liegt in der Verantwortung des Auftraggebers.


 

 

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer alle für die Ausführung erforderlichen Informationen, Daten und Materialien rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.

(2) Dateianforderungen je nach Produktionsverfahren: – Stickerei: Vektordateien (SVG, AI, EPS, PDF) oder hochauflösende Bilddateien (mind. 300 dpi). Stickfähige Dateien (DST, PES, JEF) werden auf Basis der angelieferten Vorlagen vom Auftragnehmer erstellt. – UV-Druck: Druckfähige Dateien (PDF, TIFF, PNG) in Originalgröße mit mind. 300 dpi. Farbangaben nach CMYK oder Pantone. – Lasergravur/-cut: Vektordateien (SVG, AI, DXF, PDF). Pixelgrafiken sind nur für Gravuren geeignet und müssen mind. 300 dpi aufweisen. Schnittlinien müssen als Vektorpfade angelegt sein. – 3D-Druck: STL-, OBJ- oder 3MF-Dateien. Das Modell muss wasserdicht (manifold) und in druckbarer Geometrie vorliegen. Der Auftragnehmer prüft die Druckbarkeit, übernimmt jedoch keine Haftung für Fehler, die auf fehlerhafte Modelldaten zurückzuführen sind.

(3) Für angelieferte Textilien, Objekte oder Materialien übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für Beschädigung, Fehlproduktion oder Verlust. Die Verarbeitung beigestellter Materialien erfolgt ausdrücklich auf Risiko des Auftraggebers. Dem Auftraggeber wird empfohlen, wertvolle oder unersetzliche Stücke vorab zu versichern.

(4) Der Auftraggeber versichert, dass er über sämtliche Nutzungs-, Marken-, Urheber- und Verwertungsrechte an den übermittelten Daten, Logos, Bildern oder Vorlagen verfügt. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Rechtmäßigkeit der übermittelten Inhalte zu prüfen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung von Schutzrechten durch die Bearbeitung der angelieferten Vorlagen entstehen.

(5) Verzögerungen oder Mehrkosten, die durch unvollständige, fehlerhafte oder verspätete Zulieferung von Daten oder Materialien entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Sämtliche Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich als Bruttopreise ausgewiesen.

(2) Für Neukunden und Großaufträge gilt Vorkasse ohne Abzug. Für alle übrigen Aufträge ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern nicht anders vereinbart.

(3) Skonto oder Preisnachlässe bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen (§ 288 BGB: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bei Verbrauchern, 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bei Unternehmern). Mahnkosten werden pauschal mit 5,00 € je Mahnung berechnet, sofern der Auftraggeber nicht einen geringeren Schaden nachweist.

(5) Einrichtungskosten (z. B. Digitalisierung von Stickdateien, Erstellung von Druckvorlagen, Aufbereitung von Laserdaten, Aufbereitung von 3D-Druckdaten) werden gesondert berechnet und sind auch dann zu vergüten, wenn der Auftrag im Anschluss nicht erteilt wird.

(6) Bei Aufträgen mit einem Nettowert über 500,00 € ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Anzahlung von bis zu 50 % des Auftragswertes zu verlangen.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Auftragnehmers (erweiterter Eigentumsvorbehalt).

(2) Bei Zuwiderhandlung, insbesondere bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Ware zurückzufordern. Die Rücknahme stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und den Auftragnehmer unverzüglich über Zugriffe Dritter (z. B. Pfändung) zu informieren.


 

 

§ 7 Eigentum und Nutzungsrechte an Produktionsdaten

(1) Alle vom Auftragnehmer erstellten Stickprogramme, Digitalisierungen, Druckvorlagen, Laserschnittdaten, 3D-Druckdaten und grafischen Entwürfe bleiben ausschließliches geistiges Eigentum der Grabs Industries e.K.

(2) Mit Auftragserteilung und vollständiger Bezahlung erwirbt der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht zur Verwendung der Ergebnisse im Rahmen des jeweiligen Auftrags.

(3) Eine Herausgabe der Originaldateien (Stickdateien, Quelldaten, Arbeitsdateien) erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung und gegen angemessenes Entgelt (Auslösebetrag). Die Höhe richtet sich nach Komplexität und Aufwand der Erstellung.

(4) Entwürfe, Stickproben, Druckmuster und Prototypen verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers und dürfen ohne schriftliche Zustimmung nicht vervielfältigt, verändert, weitergegeben oder bei Drittanbietern zur Reproduktion verwendet werden.

(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, angefertigte Produkte zu Referenz-, Portfolio- und Werbezwecken abzubilden und zu veröffentlichen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.

§ 8 Lieferung und Versand

(1) Lieferungen erfolgen ausschließlich versichert über vom Auftragnehmer gewählte Dienstleister (z. B. DHL, UPS, Spedition).

(2) Bei Lieferungen an Verbraucher trägt der Auftragnehmer das Transportrisiko bis zur Übergabe an den Auftraggeber (§ 475 Abs. 2 BGB). Bei Lieferungen an Unternehmer geht die Gefahr mit Übergabe an den Versanddienstleister auf den Auftraggeber über (§ 447 BGB).

(3) Die Selbstabholung am Standort Längestraße 14, 78176 Blumberg, ist nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

(4) Internationale Lieferungen erfolgen nur auf Anfrage und nach gesonderter Vereinbarung. Zölle, Einfuhrabgaben und länderspezifische Steuern gehen zu Lasten des Auftraggebers.

(5) Liefertermine gelten als unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt werden.

§ 9 Lieferzeiten und Produktionsfristen

(1) Lieferzeiten richten sich nach Vereinbarung oder der in der Auftragsbestätigung angegebenen Frist. Die Lieferfrist beginnt erst nach vollständiger Klärung aller Auftragsdetails, Freigabe durch den Auftraggeber und gegebenenfalls Eingang der vereinbarten Anzahlung.

(2) Standardproduktionszeiten (Richtwerte, nicht verbindlich): – Stickerei: 3–7 Werktage je nach Stückzahl und Komplexität – UV-Druck: 2–5 Werktage – Lasergravur/-cut: 2–5 Werktage – 3D-Druck: 3–10 Werktage je nach Größe, Verfahren und Nachbearbeitung

(3) Expressaufträge sind nach Absprache und gegen Aufpreis möglich.

(4) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Materialengpässen, Maschinenausfällen oder technischer Störungen verlängern die Lieferzeit angemessen. Schadensersatzansprüche hieraus sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 10 Stornierung und Rücktritt

(1) Eine Stornierung bereits freigegebener oder in Produktion befindlicher Aufträge ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere: – Digitalisierte Stickdateien und laufende Stickaufträge – Gestartete UV-Druckaufträge und aufbereitete Druckvorlagen – Bereits gestartete Lasergravuren oder -cuts – 3D-Druckaufträge, deren Druck begonnen hat oder deren Druckdaten aufbereitet wurden – Individuell erstellte grafische Entwürfe nach Freigabe

(2) Stornierungen vor Produktionsbeginn sind möglich, sofern noch kein Material beschafft oder bearbeitet wurde. Bereits erbrachte Vorleistungen (Digitalisierung, Datenaufbereitung, Materialbestellung) werden in Rechnung gestellt.

(3) Stornierungen sind schriftlich oder per E-Mail an info@grabs.industries mitzuteilen.


 

 

§ 11 Reklamation und Gewährleistung

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und erkennbare Mängel innerhalb von 7 Werktagen schriftlich anzuzeigen. Bei Unternehmern gilt die Rügeobliegenheit nach § 377 HGB.

(2) Reklamationen müssen den Mangel konkret beschreiben und nach Möglichkeit durch Fotos dokumentiert werden.

(3) Der Auftragnehmer fertigt ausschließlich individuell nach Kundenspezifikation. Eine Gewährleistung für geringfügige oder produktionsbedingte Abweichungen in Farbe, Position, Materialbeschaffenheit oder Ausführung ist ausgeschlossen, insbesondere im Rahmen der in § 3 beschriebenen technischen Toleranzen.

(4) Bei individuell gefertigten Produkten besteht kein Anspruch auf Rückgabe oder Umtausch, sofern keine Abweichung von einer ausdrücklich vereinbarten Beschaffenheit oder ein nachweislicher Fertigungsfehler vorliegt.

(5) UV-Druck auf beigestellten Materialien: Vor der Bedruckung erfolgt eine oberflächliche Reinigung zur Staub- und Fettreduzierung. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung für mangelnde Haftung des Drucks, wenn die Ursache auf Rückstände, Materialeigenschaften, Beschichtungen oder ungeeignete Oberflächen des angelieferten Artikels zurückzuführen ist. Bei Unsicherheit wird ein Probedruck empfohlen.

(6) 3D-Druck: Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber fehlerhafte oder nicht druckbare Modelldaten bereitgestellt hat, das gedruckte Teil über die vereinbarte Belastung hinaus beansprucht wurde oder Nachbearbeitungen durch den Auftraggeber oder Dritte vorgenommen wurden.

(7) Lasergravur/-cut: Gewährleistungsansprüche bei beigestellten Materialien sind ausgeschlossen, wenn das Material nicht für die Laserbearbeitung geeignet war oder keine ausreichenden Angaben zur Materialzusammensetzung gemacht wurden.

(8) Stickerei: Bei beigestellten Textilien ist eine Gewährleistung für Beschädigungen durch die Bestickung (z. B. Nadelperforationen bei empfindlichen Stoffen, Dehnungsveränderungen bei Stretch-Materialien) ausgeschlossen.

(9) Eine weitergehende Gewährleistung wird, soweit gesetzlich zulässig, gegenüber Unternehmern ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist gegenüber Unternehmern beträgt 12 Monate ab Lieferung.

(10) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte uneingeschränkt, soweit der Mangel nicht auf individuelle Anfertigung nach Kundenvorgaben oder auf unvermeidbare technische Toleranzen gemäß § 3 zurückzuführen ist.

§ 12 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt, maximal jedoch auf den Auftragswert.

(3) Für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn wird keine Haftung übernommen, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Bei Verarbeitung kundeneigener Materialien ist die Haftung auf den Materialwert begrenzt und ausgeschlossen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Dem Auftraggeber wird empfohlen, hochwertige beigestellte Materialien eigenständig zu versichern.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Beauftragten des Auftragnehmers.


 

 

§ 13 Datenschutz

(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der DSGVO, des BDSG und des TTDSG.

(2) Die Datenverarbeitung erfolgt zur Vertragsdurchführung, Auftragsabwicklung und Kommunikation. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung (z. B. Versanddienstleister, Zahlungsabwicklung) oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung erforderlich ist.

(3) Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung unter www.grabs.industries/datenschutz.

§ 14 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind. Dies betrifft insbesondere individuell bestickte, bedruckte, gravierte oder per 3D-Druck gefertigte Produkte.

(2) Für nicht individualisierte Standardprodukte (z. B. Inspire Create Dekoartikel aus dem Lagerbestand) steht Verbrauchern ein Widerrufsrecht von 14 Tagen gemäß § 355 BGB zu. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter die Ware in Besitz genommen hat.

(3) Der Widerruf ist in Textform (z. B. per E-Mail an info@grabs.industries oder per Post) zu erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.

(4) Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die empfangenen Leistungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen, zurückzugewähren. Die Kosten der Rücksendung trägt der Verbraucher.

(5) Mit der ausdrücklichen Freigabe eines individualisierten Auftrags bestätigt der Auftraggeber, dass er über den Ausschluss des Widerrufsrechts informiert wurde.

§ 15 Mindestbestellwerte und Kleinauftragsaufschlag

(1) Für Aufträge unterhalb eines Nettowertes von 25,00 € wird ein Kleinauftragsaufschlag von 10,00 € netto berechnet.

(2) Der Auftragnehmer behält sich vor, Aufträge unterhalb des Mindestbestellwertes abzulehnen.

§ 16 Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Unternehmern ist der Sitz des Auftragnehmers (78176 Blumberg). Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

(3) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Der Auftragnehmer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(2) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

(3) Es gilt die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses veröffentlichte Fassung dieser AGB.